Rekultivierung

Erdannahme

Zur Rekultivierung nehmen wir unbelasteten Erdaushub der Einstufung Z0 und III A gemäß den VwV Bodenverwertung BW an.

Mit der ersten Annahme muss die "Erklärung über die Unbedenklichkeit von Erdaushub"
(> Download) an der Waage vorgelegt werden.

Rekultivierung

Abbau bedeutet immer einen Eingriff in Natur und Landschaft. Dieser Tatsache sind wir uns sehr wohl bewusst. Deshalb werden bereits während der Gesteinsgewinnung  abgebaute Flächen wiederhergestellt und der Natur zurückgegeben.