Rekultivierung
Erdannahme
Zur Rekultivierung nehmen wir unbelasteten Erdaushub der Einstufung Z0 und III A gemäß den VwV Bodenverwertung BW an.
Mit der ersten Annahme muss die "Erklärung über die Unbedenklichkeit von Erdaushub"
(> Download) an der Waage vorgelegt werden.
Rekultivierung
Abbau bedeutet immer einen Eingriff in Natur und Landschaft. Dieser Tatsache sind wir uns sehr wohl bewusst. Deshalb werden bereits während der Gesteinsgewinnung abgebaute Flächen wiederhergestellt und der Natur zurückgegeben.